6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank
Du warst sechs Wochen krank, hast einen Tag gearbeitet und bist jetzt wieder krank? Wie lange du noch Lohnfortzahlung bekommst und wann direkt das Krankengeld startet, erfährst du in diesem Beitrag!
Inhaltsübersicht
Krankengeld und Lohnfortzahlung nach kurzer Arbeitsphase
Bist du krank und kannst nicht arbeiten, zahlt dir dein Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen dein volles Gehalt weiter. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt und gilt für dich, wenn du seit mindestens vier Wochen im Unternehmen bist — ganz egal, ob du Vollzeit, Teilzeit, Azubi oder Minijobber bist.
Aber was passiert, wenn du nach sechs Wochen Krankheit für einen Tag zurück an den Arbeitsplatz gehst — und dann direkt wieder krank wirst? Dann kommt es darauf an, ob es sich um dieselbe oder eine neue Krankheit handelt:
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Gleiche Krankheit: In diesem Fall hast du keinen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Stattdessen springt deine gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Die Höhe liegt bei 70 % deines Bruttogehalts,
maximal jedoch 90 % deines Nettoverdienstes.
- Neue Krankheit: Wenn du wegen einer anderen, neuen Diagnose krankgeschrieben wirst, beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut — du bekommst also wieder bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt vom Arbeitgeber.
Welche Fälle es noch gibt und worauf du achten solltest, zeigen wir dir jetzt im Überblick der häufigsten Szenarien.
1. Erneute Krankschreibung wegen gleicher Krankheit — was gilt?
Wirst du nach sechs Wochen Krankheit erneut wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben, gilt das als Fortsetzungserkrankung. Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlängert sich nicht, sondern du erhältst direkt Krankengeld von der Krankenkasse. Das gilt unabhängig davon, ob du nur einen Tag gearbeitet hast oder direkt wieder krank wirst.
Wichtig: Auch bei derselben Krankheit brauchst du eine neue Krankschreibung — und musst sie spätestens am nächsten Werktag beim Arbeitgeber einreichen. Sonst kann dein Anspruch auf Krankengeld entfallen.
➡️ Beispiel Du bist sechs Wochen wegen einer starken Migräne krankgeschrieben und bekommst in dieser Zeit dein volles Gehalt weiter. Nach einem Tag zurück im Job wirst du erneut wegen derselben Migräne krankgeschrieben. In diesem Fall hast du keinen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse übernimmt ab dem ersten Tag der erneuten Krankschreibung die Zahlung von Krankengeld. |
2. Neue Krankheit nach der ersten Erkrankung — was gilt?
Wirst du nach einer längeren Krankheit wegen einer völlig neuen Erkrankung krankgeschrieben, beginnt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut. Das heißt, du bekommst wieder bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn du wegen der neuen Krankheit arbeitsunfähig bist.
Wichtig: Du musst mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass die erste Krankheit vollständig ausgeheilt ist und die zweite Diagnose unabhängig davon entstanden ist. Ansonsten gilt weiterhin der Anspruch auf Krankengeld.
➡️ Beispiel Du bist sechs Wochen wegen eines Armbruchs krankgeschrieben und gehst danach einen Tag arbeiten. Anschließend wirst du erneut krank — diesmal aber wegen Masern. Wenn dein Armbruch vollständig ausgeheilt war, bevor die Masern auftraten, beginnt mit der neuen Diagnose ein neuer Anspruch. Das heißt: Du bekommst erneut bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. |
3. Neue Erkrankung während der Arbeitsunfähigkeit — was bedeutet das für deinen Anspruch?
Bekommst du während einer laufenden Krankschreibung eine neue Diagnose, gilt das als ein zusammenhängender Zeitraum. Das nennst du „einheitlicher Verhinderungsfall“. Du bekommst in diesem Fall weiterhin maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
➡️ Beispiel Du bist vier Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls krank und bekommst dann zusätzlich noch eine Grippe. Da sich beide Diagnosen unterscheiden, gelten sie als ein einheitlicher Verhinderungsfall. Deshalb hast du insgesamt nur Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. |
Frist für Folgekrankheiten — wann entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wenn aus deiner ersten Erkrankung eine Folgeerkrankung entsteht, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern bekommst Krankengeld.
Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Folgeerkrankung entsteht erst, wenn:
- du mindestens sechs Monate durchgehend gesund warst, oder
- seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind.
➡️ Beispiel Du warst sechs Wochen wegen einer Lungenentzündung krankgeschrieben und wirst drei Monate später erneut arbeitsunfähig — diesmal wegen anhaltender Atembeschwerden infolge der ersten Erkrankung. Das gilt das als Folgeerkrankung. In diesem Fall hast du keinen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern bekommst Krankengeld. |
Wichtig: Krankengeld bekommst du in der Regel für maximal 72 Wochen pro Krankheit — auch wenn du zwischendurch mal wieder arbeiten warst.
Bei längerer Krankheit kann dein Arbeitgeber dich personenbedingt kündigen. Das bedeutet: Du wirst gekündigt, weil du aufgrund deiner Krankheit langfristig nicht mehr arbeiten kannst oder dein Fehlen den Betrieb stark belastet. Auch häufige Kurzerkrankungen können zur Kündigung führen — etwa wenn du nach 1–2 Tagen Arbeit immer wieder ausfällst. Es geht dabei nicht um Schuld, sondern um die Frage, ob du deine Arbeit dauerhaft noch erfüllen kannst.
Tipp: Lass dich bei längeren Erkrankungen beraten — z. B. im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Das bekommst du bei längerer Krankheit vom Arbeitgeber angeboten.
Urlaub und Krankengeld — was gilt, wenn du zwischen zwei Krankheiten Urlaub nimmst?
Wenn du zwischen zwei Krankheitsphasen Urlaub machst, hängt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld von der jeweiligen Situation ab. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
1. Krankheit im Urlaub
Melde dich sofort bei deinem Arbeitgeber und lass dir ein ärztliches Attest ausstellen. Nur dann zählen diese Tage als Krankheitstage und werden nicht als Urlaubstage abgezogen.
2. Nach dem Urlaub wegen derselben Krankheit wieder krank
Warst du vor deinem Urlaub bereits sechs Wochen krank, hattest dann Urlaub und wirst direkt danach wegen derselben Krankheit erneut krankgeschrieben, zählt das als eine zusammenhängende Krankheitsphase. Deshalb bekommst du nach dem Urlaub Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Wichtig: Gibt es eine Lücke zwischen den Krankschreibungen oder meldest du dich zu spät krank, kann die Krankenkasse die Zahlungen verzögern oder stoppen.
3. Neue Krankheit nach dem Urlaub
Wenn du nach dem Urlaub eine völlig neue Krankheit bekommst, startet eine neue Krankheitsphase. Du hast dann wieder Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.
Urlaubsanspruch bei Krankheit
Jetzt weißt du, wann dein Arbeitgeber zahlt und wann direkt die Krankenkasse übernimmt. Falls du mehr zum Thema Urlaubsanspruch bei Krankheit erfahren möchtest, dann schau gerne hier vorbei!
6 Wochen krank 1 Tag arbeiten wieder krank — häufigste Fragen
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Was passiert, wenn man nach 6 Wochen krank einen Tag arbeitet und wieder krank wird? Nach 6 Wochen Krankheit und einem Tag Arbeit handelt es sich bei erneuter Krankheit meist um eine Fortsetzungserkrankung. Die Entgeltfortzahlung endet, und die Krankenkasse übernimmt mit Krankengeld. Ein neuer Anspruch beginnt nur bei einer völlig neuen Erkrankung. -
Wie viel Prozent meines Bruttogehalts bekomme ich als Krankengeld nach 6 Wochen Krankschreibung? Nach 6 Wochen Krankschreibung erhältst du in Deutschland 70 % deines Bruttogehalts als Krankengeld. Diese Zahlung erfolgt für bis zu 72 Wochen, egal ob du kurz arbeitest und wieder krank wirst. -
Wie oft darf man 6 Wochen krank sein? Du darfst bis zu 30 Tage im Jahr krank sein. Bei mehr als 6 Wochen in Folge übernimmt die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ist dann nicht mehr verpflichtet, Lohnfortzahlung zu leisten.
Urlaubsanspruch bei Krankheit
Jetzt weißt du, wann dein Arbeitgeber zahlt und wann direkt die Krankenkasse übernimmt. Falls du mehr zum Thema Urlaubsanspruch bei Krankheit erfahren möchtest, dann schau gerne hier vorbei!
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Wie viel Prozent meines Bruttogehalts bekomme ich als Krankengeld nach 6 Wochen Krankschreibung? Nach 6 Wochen Krankschreibung erhältst du in Deutschland 70 % deines Bruttogehalts als Krankengeld. Diese Zahlung erfolgt für bis zu 72 Wochen, egal ob du kurz arbeitest und wieder krank wirst. -
Wie oft darf man 6 Wochen krank sein? Du darfst bis zu 30 Tage im Jahr krank sein. Bei mehr als 6 Wochen in Folge übernimmt die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ist dann nicht mehr verpflichtet, Lohnfortzahlung zu leisten.