In diesem Beitrag und im Video erfährst du, was das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war, wie es aufgebaut war und warum es 1806 endete.
Inhaltsübersicht
Was war das Heilige Römische Reich?
Das Heilige Römische Reich war ein riesiger Herrschaftsverband in Mitteleuropa. Es bestand von 962 bis 1806 und erstreckte sich über große Teile des heutigen Deutschlands, Österreichs und benachbarter Länder.
Das Reich war kein Nationalstaat, wie es zum Beispiel Deutschland ist. Stattdessen bestand es aus vielen Einzelterritorien und freien Reichsstädten. Die wurden von Fürsten oder von Bürgermeistern regiert — den sogenannten Reichsständen. Das Heilige Römische Reich hatte zwar einen Kaiser, aber der hatte nur begrenzten Einfluss auf die Reichsstände.
Zunächst hieß es nur „Heiliges Reich“ — also ein Reich, das unter Gottes Schutz steht. Der Name des Reiches veränderte sich aber im Laufe der Zeit.
Der Zusatz „Römisch“ kam ab dem 12. Jahrhundert dazu. Denn die Kaiser wollten an die Traditionen des antiken Römischen Reichs anknüpfen und signalisieren, dass sie genauso mächtig sind. Sie behaupteten sogar, sie seien die direkten Nachfolger der römischen Kaiser.
Erst ab dem späten 15. Jahrhundert nannte man es „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation”.
Gebiet des Heiligen Römischen Reiches
Das Heilige Römische Reich erstreckte sich über weite Teile Mitteleuropas und Teile Südeuropas. Zur Zeit seiner größten Ausdehnung umfasste es das heutige Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tschechien, Slowenien, Belgien, die Niederlande sowie Teile Frankreichs, Italiens und Polens.
Innerhalb dieser Grenzen lebten also Menschen sehr unterschiedlicher Herkunft. Das Reich war damit kein Nationalstaat mit einer gemeinsamen Volksidentität. Es war ein Verbund aus vielen Völkern, Kulturen und Sprachen.
Außerdem veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte, welche Länder zum Reich dazugehörten und welche nicht.
Das Reich schrumpfte also über die Jahre. Ein Grund dafür war zum Beispiel, dass Frankreich immer mehr Einfluss und Länder für sich gewann.
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Aufbau der Herrschaft im Reich
Das Reich hatte zwar eine klare Hierarchie, aber keine starke Zentralmacht. Stattdessen war die Herrschaft ein Zusammenspiel aus Kaiser und Fürsten:
- Der Kaiser vergab Land als Lehen an Fürsten.
- Die Fürsten schworen dem Kaiser dafür Treue und leisteten ihm Dienste, zum Beispiel Heerfolge.
- Im Gegenzug durften sie ihre Gebiete weitgehend selbstständig regieren.
Dieses System nennst du Lehenswesen oder auch Feudalsystem. Das Heilige Römische Reich war also ein dezentral-föderales System.
Die Reichsstände waren alle, die direkt dem Kaiser unterstanden und im Reichstag mitwirkten. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen:
| Gruppe | Beispiele |
| Weltliche Fürsten | Herzöge, Grafen, Markgrafen |
| Geistliche Fürsten | Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte |
| Vertreter der Reichsstädte (z. B. Bürgermeister und Stadträte) | freie Städte ohne fürstliche Territorialherren (z. B. Augsburg) |
Königswahl im Reich
Die sieben Kurfürsten wählten in Frankfurt den römisch-deutschen König, der später zum Kaiser werden konnte. Die Kurfürsten waren weltliche und geistliche Fürsten, die das Wahlrecht hatten („Kur“ = „Wahl“). Damit war das Reich eine Wahlmonarchie. Die Krone ging also nicht automatisch an den Sohn des Königs über.
Damit wurde jede Königswahl zu einer Verhandlung. Kandidaten mussten den Kurfürsten Zugeständnisse machen, um ihre Stimmen zu bekommen.
Die Krönung selbst fand traditionell in Aachen statt. Dort erhielt der gewählte König die Reichsinsignien: Krone, Zepter, Reichsapfel und die Heilige Lanze.
Die Goldene Bulle von 1356 ist das wichtigste Wahlgesetz des Reiches. Sie legt fest, dass die sieben Kurfürsten den römisch-deutschen König per Mehrheit wählen. Zusätzlich sichert die Goldene Bulle den Kurfürsten einen festen Vorrang gegenüber anderen Fürsten und besondere Privilegien. Ihre Territorien wurden beispielsweise als unteilbar erklärt und immer dem erstgeborenen Sohn vererbt.
Übrigens: Ab dem 15. Jahrhundert prägte eine Dynastie das Reich besonders stark: die Habsburger. Von 1438 an stellten sie fast ununterbrochen den Kaiser.
Krönung zum Kaiser
Der gewählte König trug zunächst den Titel „König der Römer“. Er herrschte damit bereits über das Reich. Die Kaiserwürde war jedoch eine zweite, höhere Würde. Im Mittelalter verlieh sie nur der Papst durch eine Krönung in Rom.
Doch die Reise nach Rom war aufwendig und riskant. Viele Herrscher verschoben sie oder verzichteten ganz darauf. Karl V. war 1530 der letzte Kaiser, der sich in Italien krönen ließ. Danach führten die Habsburger den Kaisertitel, ohne eine päpstliche Krönung in Rom zu empfangen.
Machtverhältnis zwischen Papst und Kaiser
Der Papst hatte mit der Verleihung der Kaiserkrone ein mächtiges Druckmittel in der Hand. Das führte oft zu Spannungen. Besonders deutlich zeigt das der Investiturstreit im 11. und 12. Jahrhundert:
Kaiser und Papst stritten darum, wer Bischöfe und Äbte in ihr Amt einsetzen durfte. Papst Gregor VII. belegte König Heinrich IV. schließlich mit dem Kirchenbann. Das bedeutete: Heinrich war aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und seine Untertanen mussten ihm nicht mehr gehorchen. Heinrich IV. musste 1077 persönlich nach Canossa reisen und demütig um die Aufhebung des Banns bitten.
Mit der Zeit verschob sich dieses Verhältnis jedoch. Die Reformation 1517 spaltete die Kirche. Der Papst verlor damit stark an Einfluss.
Reichstag im Heiligen Römischen Reich
Die laufenden Entscheidungen im Reich trafen Kaiser und Fürsten gemeinsam. Dafür gab es den Reichstag. Das ist eine zentrale Versammlung, in der Kaiser und Reichsstände sich zusammensetzten.
Der Reichstag bestand aus drei Kollegien:
- Kurfürstenkollegium (sieben Kurfürsten)
- Fürstenrat (restliche weltliche und geistliche Fürsten)
- Städtekollegium (Vertreter der Reichsstädte)
Jedes Kollegium besprach Entscheidungen zunächst intern. Danach einigte man sich stufenweise: erst zwischen den Kollegien, dann mit dem Kaiser. Stimmte der Kaiser zu, wurde das Ergebnis als Reichsabschied veröffentlicht.
Besonders wichtig war der Reichstag in zwei Bereichen:
- Gesetzgebung: Neue Gesetze brauchten die Zustimmung des Reichstags. Der Kaiser konnte keine reichsweiten Gesetze alleine erlassen.
- Steuerbewilligung: Wollte der Kaiser Geld für Kriege oder andere Reichsaufgaben, brauchte er die Zustimmung vom Reichstag.
Reichsreform 1495 und Reichsgerichte
Lange Zeit trugen Fürsten und Adlige Streitigkeiten oft mit Gewalt aus, durch sogenannte Fehden. Das waren private Kriege zwischen einzelnen Herrschern.
Das änderte sich mit der Reichsreform von 1495. Hier wurden mehrere entscheidende Neuerungen verabschiedet:
- Ewiger Landfriede: Fehden wurden verboten. Streitigkeiten mussten nun vor Gericht und nicht mit Gewalt gelöst werden.
- Reichssteuer (Gemeiner Pfennig): Ein erster Versuch, eine einheitliche Steuer für das Reich einzuführen — für Heer und Verteidigung.
- Reichskammergericht: Ein neues oberstes Gericht wurde für das gesamte Reich gegründet. Das Reichskammergericht war ein ständisches Gericht. Die Reichsstände wählten und finanzierten also einen Großteil der Richter. Der Kaiser hatte ebenfalls einen Einfluss auf die Besetzung des Gerichts.
Nach 1495 gab es also zwei Gerichte:
| Gericht | Träger | Zuständigkeit |
| Reichskammergericht | Reichsstände | Streitigkeiten zwischen Reichsständen, Lehnsfragen |
| Reichshofrat | Kaiser | Lehnssachen des Kaisers, Gnadensachen |
Reichskreise ab 1512
Gesetze und Entscheidungen wurden im Reichstag beschlossen, aber in den Reichskreisen umgesetzt. Jeder Kreis fasste mehrere Territorien einer Region zusammen. Insgesamt gab es zehn Stück.
Die Reichskreise hatten drei Aufgaben:
- Eintreiben der Steuern
- Bereitstellung des Heeres
- Überwachung des Landfriedens
Die Fürsten und Reichstände eines Kreises trafen sich in den sogenannten Kreisversammlungen. Dort berieten sie, wie die Beschlüsse aus dem Reichstag konkret umgesetzt werden sollten.
Religionskrisen im Reich
Martin Luther löste 1517 eine Glaubensspaltung aus, die das gesamte Reich erschütterte. Plötzlich standen sich katholische und lutherische Anhänger gegenüber. Das Reich brauchte deshalb Regeln für das Zusammenleben der Konfessionen: der Augsburger Religionsfriede und der Westfälische Friede.
Augsburger Religionsfriede 1555
Der Augsburger Religionsfriede von 1555 regelte, wo welche Religion gelebt wurde. Das zentrale Prinzip lautete „Wessen Land, dessen Religion.“ Das bedeutet:
Welche Konfession galt, wurde also vom jeweiligen Fürsten bestimmt. Bürger, die eine andere Religion lebten, mussten auswandern.
Westfälischer Friede 1648
Der Augsburger Religionsfriede schuf zwar eine erste Ordnung, hielt aber nicht dauerhaft. 1618 brach schließlich der Dreißigjährige Krieg aus, der 1648 durch den Westfälischen Frieden beendet wurde.
Mit dem Westfälischen Frieden wurden nun drei gleichberechtigte Religionen anerkannt: Katholizismus, Luthertum und Calvinismus.
Außerdem wurden die paritätischen Sicherungen ergänzt: In wichtigen Gremien des Reiches stimmten Katholiken und Protestanten nun getrennt ab. Keine Seite konnte die andere einfach überstimmen.
Der Westfälische Friede hatte auch völkerrechtliche Folgen weit über das Reich hinaus: Frankreich und Schweden erhielten Gebiete, um einen anhaltenden Frieden zu garantieren. Der Westfälische Friede gilt deshalb bis heute als ein Meilenstein — er schuf erstmals ein System für eine europäische Friedensordnung.
Das Ende des Reiches 1803–1806
Das Ende des Heiligen Römischen Reiches war ein schrittweiser Prozess. Den ersten entscheidenden Einschnitt brachte der Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Dieses Dokument regelte eine Neuordnung der Territorien im Reich:
- Säkularisation: Kirchliche Gebiete wurden aufgelöst und weltlichen Fürsten übertragen.
- Mediatisierung: Viele kleinere weltliche Herrschaften verloren ihre Eigenständigkeit und wurden in größere Territorien eingegliedert.
Drei Jahre später folgte der endgültige Zusammenbruch. Napoleon hatte inzwischen weite Teile Westdeutschlands unter seinen Einfluss gebracht. Im Juli 1806 gründete er den Rheinbund. Das war ein Bündnis von 16 deutschen Fürsten unter französischer Vorherrschaft. Sie traten damit aus dem Heiligen Römischen Reich aus.
Für Kaiser Franz II. war das die entscheidende Botschaft. Ein Reich ohne seine wichtigsten Fürsten war nicht mehr zu halten. Am 6. August 1806 legte er die Kaiserkrone nieder und löste das Reich damit offiziell auf.
Zeitleiste: Heiliges Reich 962–1806
Diese Tabelle zeigt dir die wichtigsten Ereignisse im Heiligen Römischen Reich auf einen Blick.
| Jahr | Ereignis | Bedeutung |
| 962 | Krönung Ottos I. in Rom | Gründung des Heiligen Römischen Reiches |
| 1356 | Goldene Bulle | Regelt die Königswahl durch sieben Kurfürsten |
| 1495 | Reichsreform | Konflikte müssen vor Gericht gelöst werden |
| 1512 | Einrichtung der Reichskreise | Steuererhebung, Heeresaufgebot und Landfrieden wird regional gesteuert |
| 1555 | Augsburger Religionsfriede | Fürsten bestimmen die Konfession ihres Landes |
| 1618 | Beginn des Dreißigjährigen Krieges | Protestanten und Katholiken kämpften um Macht und Gebiete |
| 1648 | Westfälischer Friede | Drei Konfessionen gleichberechtigt; Friedensgarantie mit anderen europäischen Mächten |
| 1803 | Reichsdeputationshauptschluss | Territorien wurden durch Säkularisation und Mediatisierung zusammengelegt |
| 1806 | Rheinbund und Abdankung Franz II. | 16 Fürsten verlassen das Reich; Franz II. legt die Kaiserkrone nieder |
Reiche verstehen
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation gehört zur Geschichte großer Reiche in Europa. Wer sich mit Reichen beschäftigt, ordnet Herrscher, Gebiete und wichtige politische Strukturen verschiedener Zeiten ein. So wird klar, wie Macht in großen Herrschaftsgebieten verteilt war und warum viele Reiche keine einheitlichen Staaten waren. Im Geschichtsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.