Münster: Erbrecht & Unternehmensnachfolge (LL.M.)
Infos und BewerbungAuf einen Blick
Übersicht
Der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ an der Universität Münster vermittelt umfassende Kenntnisse in den Bereichen Recht, Steuern und Nachfolgeplanung. Ziel ist es, Studierende in der Planung und Gestaltung von privaten und unternehmerischen Nachfolgeregelungen auf Basis erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Regelungen zu qualifizieren. Der Studiengang richtet sich an Berufstätige und schließt mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) ab. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert und wird in deutscher Sprache angeboten. Besonders hervorgehoben werden interdisziplinäre Ansätze und praxisorientierte Inhalte, die auf eine umfassende Beratung im Bereich der Nachfolgeplanung vorbereiten.
Studieninhalte und Studienorganisation
Der Studiengang ist modular aufgebaut und umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Das Studium ist berufsbegleitend gestaltet, sodass Studierende Theorie und Praxis optimal verbinden können. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Studienorganisation sieht vor, dass die Studierenden eine Vielzahl von Modulen absolvieren, die schwerpunktmäßig Themen wie Recht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie Nachfolge- und Vermögensplanung abdecken. Neben klassischen Vorlesungen werden Fallstudien, praktische Übungen und interdisziplinäre Seminare durchgeführt, um die Entwicklung strategischer Kompetenzen zu fördern. Das Programm umfasst insgesamt 60 ECTS-Punkte, die durch Präsenzveranstaltungen, Selbststudium und Prüfungsergebnisse erworben werden. Der Studiengang zeichnet sich durch enge Kooperationen mit Praxispartnern und Experten aus, um eine praxisorientierte Ausbildung sicherzustellen. Zusätzliche Angebote wie Workshops und Beratungssimulationen ergänzen das Studienangebot. Der Standort des Studiums ist Münster, wobei die Hochschule besonderen Wert auf die Integration aktueller Forschungsfelder im Bereich der Nachfolgeplanung legt.
Wichtige Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen der Nachfolgeplanung
- Steuerrechtliche Aspekte der Vermögensübertragung
- Gesellschaftsrechtliche Strukturen und Regelungen
- Erbrechtliche Fragestellungen
- Strategien der Vermögens- und Nachfolgeplanung
- Praxisnahe Fallstudien und Übungen
- Interdisziplinäre Seminare zu rechtlichen und ökonomischen Themen
Berufliche Perspektiven
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ sind qualifiziert, in verschiedenen Berufsfeldern tätig zu werden. Mögliche Einsatzbereiche umfassen die Beratung im Bereich der Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmen, die Tätigkeit als Unternehmensjurist, Rechtsberater oder Steuerberater sowie Positionen in der Vermögensverwaltung oder im Familienunternehmen. Die erworbenen Kenntnisse ermöglichen eine vorausschauende, rechtlich sowie ökonomisch fundierte Beratung, wobei ein besonderer Fokus auf die individuelle Beziehungsebene gelegt wird. Die Absolventinnen und Absolventen können in Kanzleien, Beratungsunternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder auch in der Unternehmensführung tätig sein. Durch die interdisziplinäre Ausrichtung und die praxisnahen Inhalte eröffnen sich vielfältige Karrierewege im Bereich der rechtlichen und steuerlichen Nachfolgegestaltung.
- Nachfolge- und Vermögensberatung
- Unternehmensjuristische Tätigkeiten
- Steuerberatung
- Vermögensverwaltung
- Management in Familienunternehmen