6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank

Du warst sechs Wochen krank, hast einen Tag gearbeitet und bist jetzt wieder krank? Wie lange du noch Lohnfortzahlung bekommst und wann das Krankengeld startet, erfährst du in diesem Beitrag! 

Inhaltsübersicht

Wie lange bekommst du bei Krankheit dein volles Gehalt weiter?

Bist du krank und kannst nicht arbeiten, zahlt dir dein Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen dein volles Gehalt weiter. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt und gilt für dich, wenn du seit mindestens vier Wochen im Unternehmen bist — ganz egal, ob du Vollzeit, Teilzeit, Azubi oder Minijobber bist.

Nach Ablauf der sechs Wochen springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt dir Krankengeld. Das liegt bei 70 % deines Bruttogehalts.

Aber was passiert, wenn du nach sechs Wochen Krankheit für einen Tag zurück an den Arbeitsplatz gehst — und dann direkt wieder krank wirst? Dann kommt es darauf an, ob es sich um dieselbe oder eine neue Krankheit handelt. Schau dir die Regelungen für diese Fälle jetzt genauer an!

1. Einen Tag gearbeitet und nun wieder krank: Was gilt bei gleicher Krankheit?

Du warst sechs Wochen krankgeschrieben, hast einen Tag wieder gearbeitet und bist nun wieder krankgeschrieben? Ist die neue Krankschreibung für dieselbe Erkrankung wie die vorherige Krankschreibung, dann erlischt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und du bekommst stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von 70 % deines Bruttogehalts. 

Wichtig: Auch bei derselben Krankheit brauchst du eine neue Krankschreibung — und musst sie spätestens am nächsten Werktag beim Arbeitgeber einreichen. Sonst kann dein Anspruch auf Krankengeld entfallen.

➡️ Beispiel

Sabine ist sechs Wochen wegen einer starken Migräne krankgeschrieben und bekommt in dieser Zeit ihr volles Gehalt weiter. Nach einem Tag zurück im Job wird sie erneut wegen derselben Migräne krankgeschrieben. In diesem Fall erlischt ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse zahlt ab dem ersten Tag der erneuten Krankschreibung das Krankengeld.

2. Einen Tag gearbeitet und nun wieder krank: Was gilt bei neuer Krankheit?

Warst du sechs Wochen krankgeschrieben, hast dann einen Tag gearbeitet und bist nun wegen einer völlig neuen Erkrankung krankgeschrieben, beginnt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut. Das heißt, du bekommst wieder bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Wichtig: Du musst mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass die erste Krankheit vollständig ausgeheilt ist und die zweite Diagnose unabhängig davon entstanden ist. 

➡️ Beispiel

Sabine ist sechs Wochen wegen einer Fußprellung krankgeschrieben und geht danach einen Tag arbeiten. Anschließend wird sie erneut krank — diesmal hat sie aber die Grippe. Wenn ihre Fußprellung vollständig ausgeheilt war, bevor die Grippe auftrat, beginnt mit der neuen Diagnose ein neuer Anspruch. Das heißt: Sie bekommt erneut bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.

3. Während der Krankschreibung eine neue Krankheit bekommen — was bedeutet das für deinen Anspruch?

Hast du während einer laufenden Krankschreibung eine neue Diagnose, bekommst du nach Ablauf der ersten sechs Wochen keine erneute Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenkasse. 

➡️ Beispiel

Sabine ist vier Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben und bekommt dann zusätzlich noch eine Grippe. Nach Ablauf der sechs Wochen Frist für den Bandscheibenvorfall übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Frist für Folgekrankheiten — wann entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wenn aus deiner ersten Erkrankung eine Folgeerkrankung entsteht, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern bekommst Krankengeld.

Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Folgeerkrankung entsteht erst, wenn:

  • du mindestens sechs Monate durchgehend gesund warst, oder
  • seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind.

➡️ Beispiel

Sabine war sechs Wochen wegen einer Lungenentzündung krankgeschrieben und wird drei Monate später erneut arbeitsunfähig — diesmal wegen anhaltender Atembeschwerden infolge der ersten Erkrankung. Das gilt als Folgeerkrankung. In diesem Fall hat sie keinen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern bekommt Krankengeld.

Wichtig: Krankengeld bekommst du in der Regel für maximal 72 Wochen pro Krankheit — auch wenn du zwischendurch mal wieder arbeiten warst.

Kündigungsrisiko bei längerer Krankheit — was du wissen solltest

Bei längerer Krankheit kann dein Arbeitgeber dich personenbedingt kündigen. Das bedeutet: Du wirst gekündigt, weil du aufgrund deiner Krankheit langfristig nicht mehr arbeiten kannst oder dein Fehlen den Betrieb stark belastet. Auch häufige Kurzerkrankungen können zur Kündigung führen — etwa wenn du nach 1–2 Tagen Arbeit immer wieder ausfällst. Es geht dabei nicht um Schuld oder Unterstellung, sondern um die Frage, ob du deine Arbeit dauerhaft noch erfüllen kannst.

Tipp: Lass dich bei längeren Erkrankungen beraten — z. B. im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Das bekommst du bei längerer Krankheit vom Arbeitgeber angeboten.

Was passiert mit dem Krankengeld, wenn du nach dem Urlaub wieder krank bist? 

Wenn du zwischen zwei Krankheitsphasen Urlaub hast, hängt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld von der jeweiligen Situation ab. Die wichtigsten Fälle im Überblick:

1. Du bist nach dem Urlaub wegen derselben Krankheit wieder krank
Warst du vor deinem Urlaub bereits sechs Wochen krank, hattest dann Urlaub und wirst direkt danach wegen derselben Krankheit erneut krankgeschrieben, bekommst du nach dem Urlaub Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Wichtig: Gibt es eine Lücke zwischen den Krankschreibungen oder meldest du dich zu spät krank, kann die Krankenkasse die Zahlungen verzögern oder stoppen.

2. Du bist nach dem Urlaub wegen einer neuen Krankheit krank
Wenn du nach dem Urlaub eine völlig neue Krankheit bekommst, startet eine neue Krankheitsphase. Du hast dann wieder Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Jetzt weißt du, wann dein Arbeitgeber zahlt und wann direkt die Krankenkasse übernimmt. Falls du mehr zum Thema Urlaubsanspruch bei Krankheit erfahren möchtest, schau gerne hier vorbei!

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