Solingen: Stufenausbildung Brandmeisteranwärter 2025 (m/w)
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Die Klingenstadt Solingen ist mit 163.000 Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“.
Die Stadtverwaltung ist mit ihren Betrieben der größte Arbeitgeber in Solingen und sorgt sich um viele Dinge, die die Gesellschaft benötigt – oft unbemerkt im Hintergrund. Sei es der Straßenverkehr, sei es die öffentliche Sicherheit, kulturelle Angebote oder soziale Hilfen – die Stadt Solingen ist nicht nur „das Rathaus“, sondern kompetenter Partner der Bürgerinnen und Bürger mit der Ausrichtung am Wohl der Gemeinschaft.
Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, dass die Arbeit einer Feuerwehr entscheidend dazu beiträgt, Sicherheit und Schutz für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewährleisten. Brandmeisterinnen und Brandmeister übernehmen Aufgaben, die sowohl handwerkliches Geschick als auch technisches und organisatorisches Können erfordern. Möchtest Du Teil unseres Teams werden und diese spannenden Herausforderungen annehmen?
Die Stufenausbildung beginnt am 01.10.2025 und gliedert sich in zwei Stufen:
Stufe 1: Handwerkliche Ausbildung (Dauer 18 Monate, Beschäftigtenverhältnis gemäß TVöD)
In der ersten Ausbildungsstufe werden grundlegende handwerkliche und technische Fertigkeiten in den Ausbildungsfeldern:
- Holzverarbeitung
- Metallbau
- Elektrotechnik
- Sanitär-Heizung-Klima
vermittelt. Diese Ausbildung ist auf die späteren Anforderungen des Feuerwehrberufs zugeschnitten.
Die theoretischen Inhalte der Ausbildung erfolgen über das BZI Remscheid (Kompetenzcampus Technik und Wirtschaft im Bergischen Land) und die Feuerwehr Remscheid.
Stufe 2: Laufbahnausbildung in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (Brandmeister/in) (Dauer 18 Monate, Beamtenverhältnis)
Die Ausbildung der Stufe 2 bei der Feuerwehr Solingen beinhaltet folgende Schwerpunkte
- feuerwehrtechnische Ausbildung
- Rettungssanitäterlehrgang
- Ablegen des Rettungsschwimmabzeichens
- Ausbildung in der Führerscheinklasse C
- Ablegen des Deutschen Sportabzeichens in Silber
Wir bieten Dir:
- eine abwechslungsreiche Ausbildung mit fundierten theoretischen und praktischen Inhalten
- Vermittlung von Fähigkeiten und Wissen in den Bereichen handwerkliche Tätigkeiten, technische Einsätze und organisatorische Abläufe
- Ausbildung an modernsten technischen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen
- Einblick in das vielseitige Berufsbild einer Feuerwehrkraft
- Vergütung in Stufe 1: Ausbildungsentgelt gemäß TVöD (1293,26 im ersten Lehrjahr, 1343,20 im zweiten Lehrjahr)
- Vergütung in Stufe 2: Anwärterbezüge gemäß LBesG (1.499,78 ) plus Anwärtersonderzulage (524,92 , gesamt 2024,70 ) (abhängig von der Verlängerung des Anwärtersonderzuschlagsgesetz feuerwehrtechnischer Dienst, derzeit befristet bis 31. Dezember 2025)
Das bringst Du mit:
- mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der europäischen Union
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre und 6 Monate
- es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW
- die Fahrerlaubnis Klasse B muss bis zum 18. Lebensjahr auf eigene Kosten erworben werden
- erfolgreiche Absolvierung eines Auswahlverfahrens bei der Feuerwehr Solingen
- ausgeprägte körperliche Fitness
- keine Vorstrafen
- ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung gemäß § 20 Abs. 9 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachgewiesen werden
Sei dabei und gestalte mit uns die Zukunft der Feuerwehr Solingen! Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.
Auf Deine Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Claudia Schauenberg
0212/290 3271
ausbildung@solingen.de
Ausbildung
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt und werde Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Deine Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 02.05.2025.
Hinweise:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.
Für Beschäftigte mit Kindern im Vorschulalter bietet die Klingenstadt Solingen betriebliche Plätze in der städtischen Kindertagesstätte am Rathaus an. Die Betreuungszeiten orientieren sich dabei besonders an den Bedarfen der Beschäftigten der Klingenstadt.