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Durch die Pauschalwertberichtigung kannst du das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen mit einem pauschalen Prozentsatz berücksichtigen. Wir erklären dir anhand eines Beispiels mit konkretem Buchungssatz, wie das funktioniert.

Inhaltsübersicht

Pauschalwertberichtigung Forderungen

Die Pauschalwertberichtigung beruht auf dem Vorsichtsprinzip und berücksichtigt das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen. Ein Unternehmen kann jährlich mit einem pauschalen Prozentsatz Forderungsausfälle verbuchen. Nicht akut ausfallgefährdete Forderungen werden nicht einzeln mit der Einzelwertberichtigung bewertet, sondern als Pauschale. Diese wird aufgrund von erfahrungsbedingten Ausfallwahrscheinlichkeiten der letzten 3 bis 5 Jahre des Unternehmens gebildet und muss rechnerisch nachweisbar sein.

Als Berechnungsgrundlage für die Pauschalwertberichtigung der Forderungen werden die Nettobeträge herangezogen.

Die Pauschalwertberichtigung (PWB) ist neben der Einzelwertberichtigung (EWB) eine Unterform der Wertberichtigung. Außerdem können auch Mischformen der beiden Arten existieren.

Wir zeigen dir die Pauschalwertberichtigung direkt an einem Beispiel.

Pauschalwertberichtigung Prozentsatz

Stell dir vor, du arbeitest als Kellner und bringst deinem Kunden die Bestellungen. Dadurch entsteht eine Forderung in Form einer Rechnung. Hin und wieder verlässt ein Kunde das Restaurant, ohne zu bezahlen. Das passiert erfahrungsgemäß bei circa 2 von 100 Leuten, also 2 Prozent deiner Forderungen. Dieses Risiko kannst du nun als Pauschale verbuchen.

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Pauschalwertberichtigung buchen: Beispiel

Deine Firma hat Forderungen in Höhe von insgesamt 11.900€ brutto offen. Aufgrund von Erfahrungswerten über Zahlungsausfälle der letzten Jahre wisst ihr, dass im Durchschnitt 2% der Forderungen nicht beglichen werden.

Wir berechnen also zunächst 2% des Nettobetrages und kommen auf 200€:

\frac{11.900 Euro}{1,19} = 10.000 Euro

0,02\times 10.000 Euro = 200 Euro

Die Pauschalwertberichtigung wird im Allgemeinen indirekt über das Passivkonto „Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen“ gebucht. Der Buchungssatz heißt:

Einstellungen in PWB     an      PWB 200 €

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Pauschalwertberichtigung buchen: Beispiel

PWB: Anpassung des Wertberichtigungsbetrags

Stell dir nun noch vor, dein Unternehmen möchte im nächsten Jahr statt 200€ gleich 500€ pauschalwertberichtigen. Du musst 300€ mehr einbuchen:

Dies kannst du mit zwei unterschiedlichen Möglichkeiten anpassen:

1.Du ergänzt die 300 € mit der Anpassungsmethode mit dieser Buchung:

Einstellungen in Pauschalwertberichtigung     an     Pauschalwertberichtigung 300 €.

2.Du löst das Konto „Pauschalwertberichtigung“ mit der Auflösungsmethode auf und buchst anschließend die 500€ neu ein:

PWB      an      Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 200 €

Einst. PWB     an     PWB 500€

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Pauschalwertberichtigung Forderungen: Anpassung des Wertberichtigungsbetrags

Pauschalwertberichtigung (PWB): Bewertung

Zur korrekten Durchführung der Pauschalwertberichtigung musst du einige Aspekte beachten.
Nicht alle Forderungen sind für die PWB relevant. Zu dieser Gruppe zählen:

  • Forderungen, die bereits mit der Einzelwertberichtigung bearbeitet wurden
  • Forderungen, welche aufsummiert werden können und
  • Forderungen gegenüber Kunden, bei welchen man selbst Schulden hat.
  • Eine weitere Ausnahme stellen versicherte Forderungen dar. Diese sind nur mit ihrem Selbstbehalt aufzunehmen, also dem Anteil, welchen der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst übernehmen muss.
  • Als Berechnungsgrundlage für die Pauschalwertberichtigung der restlichen Forderungen werden die Nettobeträge herangezogen.

Die PWB wird also verwendet, um das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abzubilden. Außerdem kannst du jetzt die Pauschalwertberichtigung buchen.

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Pauschalwertberichtigung (PWB) — häufigste Fragen

(ausklappen)
  • Wie berechnet man die Pauschalwertberichtigung?
    Die Pauschalwertberichtigung berechnet man, indem man den pauschalen Prozentsatz auf den Nettoforderungsbestand anwendet. Konkret: 11\,900\,\text{€} \div 1{,}19 = 10\,000\,\text{€} netto, davon 2\,\% sind 0{,}02 \cdot 10\,000\,\text{€} = 200\,\text{€}.
  • Ist eine Pauschalwertberichtigung Pflicht?
    Eine Pauschalwertberichtigung ist nicht als eigener Posten „pflichtig“, aber das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen muss bei der Bewertung berücksichtigt werden. Wenn es ein nachweisbares allgemeines Risiko gibt und keine Einzelwertberichtigungen dafür greifen, ist eine pauschale Wertberichtigung ein üblicher Weg, dieses Risiko abzubilden.
  • Wann muss eine Pauschalwertberichtigung gemacht werden?
    Eine Pauschalwertberichtigung wird typischerweise zum Bilanzstichtag im Rahmen des Jahresabschlusses gebildet, wenn Forderungen ein allgemeines Ausfallrisiko haben. Sie betrifft dabei vor allem Forderungen, die nicht konkret ausfallgefährdet sind und deshalb nicht einzeln wertberichtigt werden.
  • Warum wird die Pauschalwertberichtigung über ein Passivkonto gebucht, obwohl Forderungen ein Aktivkonto sind?
    Die Pauschalwertberichtigung wird über ein Passivkonto gebucht, weil sie als indirekte Korrektur des Forderungsbestands funktioniert. Dadurch bleiben die Forderungen im Aktivkonto in ihrer ursprünglichen Höhe sichtbar, während das Passivkonto den Wertverlust gesammelt ausweist und den Bilanzwert der Forderungen rechnerisch mindert.

Forderungen verstehen

Die Pauschalwertberichtigung gehört zur Bewertung von Forderungen im Rechnungswesen. Du arbeitest mit typischen Fällen aus dem Alltag von Unternehmen, zum Beispiel offenen Rechnungen, Zahlungsausfällen und Korrekturen in der Buchführung. So erkennst du, wie sich Risiken und Werte in Bilanz und GuV sinnvoll abbilden lassen. Weitere Videos dazu findest du in unserem Wirtschaftsbereich.

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