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Die Gleichschaltung war ein wichtiges Ziel der Nationalsozialisten. Aber was bedeutet der Begriff überhaupt? Und wie setzten die Nazis das in die Tat um? Das erklären wir dir jetzt in diesem Artikel und in unserem Video !

Inhaltsübersicht

Gleichschaltung einfach erklärt

Unter „Gleichschaltung“ verstehst du erst einmal, dass etwas vereinheitlicht werden soll. Meistens bezieht sich der Begriff aber auf den Nationalsozialismus. Die Nazis wollten nämlich alle Organisationen im Staat gleichschalten. Das bedeutet, dass alle Parteien, Verbände und Vereine in Deutschland die Meinung der Nazis vertreten mussten. Auch in den Medien durfte nur noch diese eine Meinung verbreitet werden.

Die Nationalsozialisten lösten Organisationen auf, die ihre Weltanschauung nicht teilten, oder ersetzten sie durch NS-Institutionen. Dadurch richteten sie den Staat und die Gesellschaft nach der NS-Ideologie aus. Die NSDAP nutzte die Gleichschaltung für den Aufbau einer Diktatur. 

Gleichschaltung Definition 

Von Gleichschaltung sprichst du, wenn alle Organisationen im Staat von der Regierung kontrolliert werden. Sie ist daher ein Merkmal einer Diktatur. Der soziale, politische, kulturelle und wirtschaftliche Bereich des Lebens ist dabei stark ideologisch beeinflusst.

Du kannst die Gleichschaltung 1933 in 5 verschiedene Bereiche unterteilen:

  1. Gleichschaltung staatlicher Institutionen
  2. Auflösung der Gewerkschaften
  3. Einheit von Partei und Staat
  4. Gleichschaltung der Gesellschaft
  5. Gleichschaltung der Medien

Schau sie dir jetzt einmal genauer an!

1. Gleichschaltung staatlicher Institutionen

Schon wenige Wochen nach seiner Machtübernahme , nämlich am 31. März 1933, begann Hitler mit der „Gleichschaltung der Länder“. Die „Länder“ kannst du dir ähnlich wie die heutigen Bundesländer vorstellen. Hitler setzte die Landesregierungen ab und ernannte stattdessen eine nationalsozialistische Regierung für jedes Land. Die Länderparlamente schaffte er sogar komplett ab.

Auch in der Verwaltung des Staates gab es große Veränderungen. Als Beamter kann dir eigentlich nicht einfach so gekündigt werden. Doch am 7. April beschlossen die Nazis das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Damit schufen sich die Nazis einen Weg, diese Vorschrift zu umgehen. Sie entließen daraufhin alle Menschen aus dem Staatsdienst, die nicht in ihre Weltanschauung passten. Vor allem jüdische und regierungskritische Beamte verloren dadurch ihre Arbeit.

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2. Auflösung der Gewerkschaften

Im Mai 1933 verhafteten die Nationalsozialisten alle Anführer der Gewerkschaften. Das sind Organisationen, die für die Rechte der Arbeiter kämpfen. Mitglieder der nationalsozialistischen Militärorganisationen SS und SA beschlagnahmten den Besitz der Gewerkschafter und sperrten sie teilweise sogar in Konzentrationslager.

Stattdessen sollten die Arbeitnehmer Teil einer neuen Organisation werden. Du nennst sie die „Deutsche Arbeitsfront“ (DAF). Sie war stark nationalsozialistisch geprägt.

3. Einheit von Partei und Staat

Um ihre Macht weiter zu vergrößern, schalteten die Nazis andere Parteien aus. Nach dem Reichstagsbrand entzogen sie zuerst der kommunistischen Partei (KPD) das Recht, ein Teil des Parlaments zu sein. Wenige Monate später wurde die SPD verboten. Die anderen Parteien lösten sich daraufhin selbst auf, um einen Konflikt mit den Nazis zu vermeiden. Mit dem „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ sorgten die Nazis im Juli 1933 dafür, dass die NSDAP zur einzigen rechtmäßigen Partei Deutschlands wurde.

Der deutsche Staat war immer enger mit der NSDAP verschmolzen. Die Nazis gründeten zum Beispiel eigene Polizeiorganisationen wie die Geheime Staatspolizei (Gestapo ). Auch die staatliche Verwaltung und die Justiz hingen mit der Partei zusammen. Staatliche und parteieigene Organisationen konntest du also nicht mehr klar auseinanderhalten. Das nennst du auch Polykratie.

Im Dezember 1933 wurde diese „Einheit von Partei und Staat“ schließlich gesetzlich festgeschrieben.

4. Gleichschaltung der Gesellschaft

Im Zuge der Gleichschaltung entwickelten die Nazis außerdem das Konzept der „Volksgemeinschaft“. Sie sollte möglichst einheitlich sein und nur aus „Ariern“ bestehen. Alle Menschen, die nach der Rassenlehre der Nazis als „minderwertig“ angesehen wurden, waren aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Das hatte einen großen Einfluss auf das tägliche Leben der Menschen. Auch in Sportvereinen oder Chören durften beispielsweise schon bald nur noch „Arier“ mitmachen.

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Die Hitlerjugend überreicht Blumen an Hitler

Die Nationalsozialisten wollten aber auch das Gedankengut der Deutschen „gleichschalten“. Dafür gründeten sie Massenorganisationen, in denen schon Kinder mit der NS-Ideologie indoktriniert wurden. Das heißt, dass ihnen dort die Weltanschauung der Nazis eingetrichtert wurde. Zu diesen Organisationen gehörten zum Beispiel die Hitlerjugend  (HJ) und der Bund Deutscher Mädel (BDM).

Meinungsfreiheit gab es im NS-Staat nicht mehr. Wer die Nazis kritisierte, wurde gnadenlos verfolgt und musste nicht nur um seine Freiheit, sondern auch um sein Leben fürchten.

5. Gleichschaltung der Medien

Mit der Meinungsfreiheit ging unter der Regierung der Nazis auch die Pressefreiheit verloren. Die Nationalsozialisten führten nämlich eine strenge Zensur ein. Das bedeutet, dass sie alle Medien verboten, die nicht mit der NS-Ideologie übereinstimmten. Es kam daraufhin zu mehreren Bücherverbrennungen. Dabei verbrannten die Nazis Werke von regierungskritischen Autoren.

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Bücherverbrennung in Berlin am 10. Mai 1933

Auch Filme und das Radio dienten zur Verbreitung der nationalsozialistischen Propaganda. Darunter verstehst du eine Art „Werbung“ für die Ideen der Nazis, die die Meinung der Bevölkerung manipulieren sollte.

Ermächtigungsgesetz

Jetzt kennst du dich schon super mit der Gleichschaltung aus! Für die Durchsetzung der Gleichschaltung waren die Nazis allerdings auf ein ganz bestimmtes Gesetz angewiesen: das Ermächtigungsgesetz. Schau dir doch auch unseren Beitrag  dazu an!

Zum Video: Ermächtigungsgesetz
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Gleichschaltung — häufigste Fragen

(ausklappen)
  • Was bedeutet gleichgeschaltet?
    Gleichgeschaltet bedeutet im Nationalsozialismus, dass Organisationen und öffentliche Meinung auf die NS-Ideologie ausgerichtet und von der NS-Regierung kontrolliert wurden. Parteien, Verbände und Vereine mussten die Linie der Nazis vertreten oder wurden aufgelöst und ersetzt. Auch Medien durften nur noch diese Meinung verbreiten.
  • Welche Bereiche umfasste die Gleichschaltung?
    Die Gleichschaltung umfasste fünf Bereiche: staatliche Institutionen, Gewerkschaften, Einheit von Partei und Staat, Gesellschaft und Medien. Dazu gehörten zum Beispiel das Absetzen von Landesregierungen, das Zerschlagen der Gewerkschaften und das Verbot anderer Parteien. Außerdem wurden Vereine und Jugendorganisationen angepasst und die Presse zensiert.
  • Warum war das Ermächtigungsgesetz für die Gleichschaltung so wichtig?
    Das Ermächtigungsgesetz war für die Gleichschaltung wichtig, weil es der Regierung Hitlers erlaubte, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu erlassen. Dadurch konnten die Nationalsozialisten ihre Maßnahmen sehr schnell und scheinbar legal durchsetzen. So ließen sich staatliche Strukturen umbauen und politische Gegner ausschalten, ohne dass sie im Reichstag blockiert wurden.
  • Was bedeutet „Polykratie“ im NS-Staat?
    Polykratie bedeutet im NS-Staat (Herrschaft vieler Stellen), dass Macht nicht in einer klaren Behörde gebündelt war, sondern auf viele staatliche und parteieigene Stellen verteilt. Dadurch überschnitten sich Zuständigkeiten von Partei und Staat. Polizei, Verwaltung und Justiz waren eng mit der NSDAP verbunden, sodass man sie kaum noch trennen konnte.

Nationalsozialismus verstehen

Die Gleichschaltung gehört zum Nationalsozialismus und war ein zentrales Mittel der NS-Diktatur. Wer sich mit dem Nationalsozialismus beschäftigt, ordnet Macht, Propaganda und Verfolgung in Staat und Gesellschaft ein. So wird klar, wie die Nationalsozialisten Demokratie abbauten und ihre Herrschaft Schritt für Schritt absicherten. Im Geschichtsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.

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