Was ist eine natürliche Person und was ist der Unterschied zwischen einer natürlichen Person und einer juristischen Person? Hier und in unserem Video erfährst du es!
Inhaltsübersicht
Natürliche Person Definition
Jeder Mensch ist laut deutschem Recht von der Geburt an eine natürliche Person (§ 1 BGB). Das macht ihn zum Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt). Als juristische Person wird dagegen ein Zusammenschluss von Menschen bezeichnet. Das kann z. B. eine GmbH, eine Stiftung oder ein Verein sein.
Die Tatsache, dass eine natürliche Person Rechte und Pflichten hat, nennst du Rechtsfähigkeit . Das ist die zentrale Eigenschaft einer natürlichen Person: Sie beschreibt die Möglichkeit, rechtlich zu handeln. Jeder Mensch hat zum Beispiel das Recht auf Erbe oder die Pflicht, Steuern zu zahlen.
Natürliche Person — Rechtsfähigkeit
Ist die Rechtsfähigkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft? Nein! Sie gilt für jede natürliche Person, unabhängig von:
- ihrem Geschlecht
- ihrem Alter
- ihrer Herkunft oder
- sonstigen Merkmalen.
Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Sie haben also ihr gesamtes Leben lang Rechte und Pflichten.
Die ersten Rechte gelten sogar noch früher. Ungeborene Embryonen im Leib der Mutter sind teilrechtsfähig. Das bedeutet, sie können zum Beispiel Erbe werden (§ 1923 Absatz 2 BGB). Die Teilrechtsfähigkeit haben neben den ungeborenen Menschen auch noch einige Personengesellschaften wie etwa die GbR oder die KG.
Die Rechtsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für jede natürliche Person, um rechtlich zu handeln (z.B. einen Kaufvertrag abschließen).
Trotzdem gelten durch das BGB gewisse Einschränkungen für natürliche Personen. Dass sie rechtsfähig ist, bedeutet nämlich nicht, dass sie auch geschäftsfähig ist.
Die Rechtsfähigkeit kann einer Person heutzutage nicht aberkannt werden. Früher war das bei Sklaven, Dienstmädchen und Zwangsbediensteten üblich. Sie wurden rechtlich nicht wie Menschen, sondern wie Sachen behandelt.
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Geschäftsfähigkeit natürliche Person
Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person Rechtsgeschäfte (z. B. einen Kaufvertrag) abschließen darf.
Die Geschäftsfähigkeit teilt sich in drei Stufen auf (§§ 104 ff. BGB):
-
Geschäftsunfähig sind Minderjährige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs. Das bedeutet, sie können keine Rechtsgeschäfte durchführen. Wenn sie einen Vertrag abschließen, ist der nicht wirksam. Die Geschäftsunfähigkeit gilt auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
-
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen Vollendung des 7. und 18. Lebensjahrs. Sie können nur dann Verträge abschließen (also zum Beispiel etwas kaufen), wenn sie die Erlaubnis ihrer Eltern haben. Sollten sie, ohne vorher ihre Eltern zu fragen, einen Vertrag abschließen, wird der nur wirksam, wenn ihre Eltern zustimmen.
- Voll geschäftsfähig sind Volljährige nach Vollendung des 18. Lebensjahrs. Für sie gelten die Beschränkungen nicht mehr. Sie dürfen z.B. eigenständig ein Konto eröffnen und Verträge abschließen.
Damit gehört die Geschäftsfähigkeit zur sogenannten Handlungsfähigkeit. Du kannst sie von der Rechtsfähigkeit unterscheiden:
- Rechtsfähigkeit: natürliche Person hat Rechte und Pflichten
- Handlungsfähigkeit: natürliche Person kann durch eigenes Handeln Rechtswirkungen hervorrufen (z.B. § 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners)
Natürliche und Juristische Person — Unterschied
Neben den natürlichen Personen kennt das Gesetz noch die juristischen Personen (§ 21 ff. BGB). Das sind mehrere Menschen, die sich zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.
Auch die juristische Person als Vereinigung ist rechtsfähig und kann daher eigene Verträge abschließen. Sie unterscheidet sich allerdings von der natürlichen Person. Die wichtigsten Unterschiede sind:
| Natürliche Person | Juristische Person |
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Noch mehr über juristische Personen, zum Beispiel welche Arten es gibt und was sie ausmacht, erfährst du hier
!
Natürliche Person — häufigste Fragen
(ausklappen)
Natürliche Person — häufigste Fragen
(ausklappen)-
Ist man als Privatperson eine natürliche Person?Als Privatperson ist man im rechtlichen Sinn eine natürliche Person, also ein Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Deshalb kann man zum Beispiel erben, aber auch Pflichten wie Steuern zahlen haben.
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Was ist der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen?Natürliche Personen sind einzelne Menschen, juristische Personen sind Zusammenschlüsse von Menschen wie zum Beispiel eine GmbH, eine Stiftung oder ein Verein. Juristische Personen werden durch einen Rechtsakt rechtsfähig und handeln über ihre Mitglieder. Bei der Haftung steht typischerweise Privatvermögen gegen Gesellschaftsvermögen.
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Welche Rechte haben juristische Personen im Vergleich zu natürlichen Personen?Juristische Personen sind rechtsfähig und können dadurch eigene Rechte und Pflichten haben, zum Beispiel Verträge abschließen. Natürliche Personen haben diese Rechtsfähigkeit als Menschen von der Geburt an. Juristische Personen können nicht direkt strafrechtlich verfolgt werden, sondern nur die handelnden Mitglieder.
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Wer handelt für juristische Personen?Für juristische Personen handeln die Mitglieder beziehungsweise vertretungsberechtigte Personen, weil die Vereinigung nicht selbst „als Mensch“ handeln kann. Diese Vertreter schließen dann Verträge im Namen der juristischen Person ab.
Zivilrecht verstehen
Die natürliche Person ist ein Grundbegriff im Zivilrecht und gehört zu den wichtigsten Bausteinen im BGB. Wer sich mit Zivilrecht beschäftigt, ordnet Rechte und Pflichten im Alltag ein und schaut, wer überhaupt Verträge schließen darf. So kannst du Regeln besser zuordnen, zum Beispiel wann jemand selbst wirksam handeln kann und wann eine Vertretung nötig ist. Weitere Videos dazu findest du in unserem Wirtschaftsbereich.