Was sind Rechtssubjekte und wie unterscheiden sie sich von Rechtsobjekten? Das erfährst du hier im Beitrag und im Video !
Inhaltsübersicht
Rechtssubjekte Definition
Ein Rechtssubjekt ist eine Person, die im rechtlichen Sinne handeln kann. Das bedeutet, sie ist rechtsfähig und ist somit Träger von Rechten und Pflichten — z. B. dem Recht, Eigentum zu besitzen und der Pflicht, Steuern zu zahlen. Außerdem können Rechtssubjekte am Rechts- und Wirtschaftsleben teilnehmen, indem sie beispielsweise Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden können. Neben Menschen können auch Organisationen wie Unternehmen oder Vereine Rechtssubjekte sein.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird der Begriff „Rechtssubjekt“ nicht explizit definiert. Aber es gibt klare Regelungen darüber, wer rechtsfähig ist. Laut BGB zählen natürliche, juristische und quasi-juristische Personen zu den Rechtssubjekten.
Rechtssubjekte — Natürliche Personen
Natürliche Personen sind im Grunde genommen alle Menschen. Ob du nun einen Handyvertrag abschließt, ein Auto kaufst oder eine Wohnung mietest — in all diesen Fällen trittst du als natürliche Person auf.
Laut §1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person mit der Vollendung der Geburt. Das bedeutet, auch Säuglinge sind Rechtssubjekte. Sie können zwar keine Verträge unterschreiben oder selbstständig handeln, aber sie haben Rechte und Pflichten. Zum Beispiel haben sie das Recht auf Fürsorge und Pflege. Außerdem können sie durch ihre gesetzlichen Vertreter, meist die Eltern, im Rechtsverkehr agieren.
Das mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen, aber es hat einen wichtigen Grund: Durch die Rechtsfähigkeit ab Geburt wird sichergestellt, dass jeder Mensch von Anfang an geschützt ist und seine Interessen gewahrt werden können.
Wichtig: Ein Kind muss nicht eine bestimmte Zeit gelebt haben, um Rechtsfähigkeit zu erlangen. Auch ein Kind, das kurz nach der Geburt verstirbt, ist ab diesem Zeitpunkt rechtsfähig. Ein Kind, das jedoch tot geboren wird, hat keine Rechtsfähigkeit.
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Schadensersatzanspruch
Es gibt auch Situationen, in denen das Recht bereits vor der Geburt greift. Ein solcher Fall ist der Schadensersatzanspruch eines ungeborenen Kindes (§ 823 Abs. 1 BGB). Dieser Anspruch entsteht, wenn dem Kind vor der Geburt ein Schaden zugefügt wird.
Das könnte zum Beispiel ein Verkehrsunfall sein, in den die Mutter verwickelt ist. Dabei erleidet das Kind gesundheitliche Schäden und kommt mit einer Behinderung auf die Welt. Der Anspruch auf Schadensersatz wird nach der Geburt des Kindes geltend gemacht. Das Kind könnte dadurch vom Unfallverursacher verlangen, für die Kosten der medizinischen Behandlung, die Betreuung sowie den Verlust an Lebensqualität aufzukommen.
Der Grund für diese Regelung ist ethisch und rechtlich motiviert: Es soll sicherstellen, dass das Kind geschützt ist und sein Schaden so gut wie möglich kompensiert wird.
Erbanspruch
Ein weiteres Recht, das der Rechtsfähigkeit vorgelagert ist, ist der Erbanspruch eines ungeborenen Kindes. Angenommen, ein Ehepaar erwartet ein Kind. Der werdende Vater verstirbt unerwartet vor der Geburt. In diesem Fall hat das ungeborene Kind bereits einen Erbanspruch, obwohl es zum Zeitpunkt des Todes des Vaters noch nicht geboren und somit nicht rechtsfähig ist. Nach der Geburt kann das Erbe dann, vertreten durch die Mutter, angetreten werden.
Der Grund für diese Regelung ist der Schutz des Kindes und die Sicherstellung seiner finanziellen Versorgung. Das Rechtssystem möchte gewährleisten, dass das Kind nicht benachteiligt wird.
Rechtssubjekte — juristische Personen
Zu den Rechtssubjekten zählen auch die juristischen Personen. Das sind Organisationen oder Einrichtungen, die vom Gesetz als eigenständige Rechtssubjekte anerkannt werden. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person beginnt daher mit ihrer offiziellen Eintragung in ein Register. Bei einem Unternehmen wäre das beispielsweise das Handelsregister, bei einem Verein das Vereinsregister.
Juristische Personen sind meist ein Zusammenschluss mehrerer Menschen. Das können die Mitglieder eines Vereins, die Gesellschafter eines Unternehmens oder die Beamten einer Kommune sein. Sie treffen zwar die Entscheidungen, aber rechtlich gesehen handelt die Organisation selbstständig. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen einen Vertrag abschließt, dann geschieht das im Namen der juristischen Person, nicht der einzelnen Menschen.
Du unterscheidest zusätzlich zwischen juristischen Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts. Juristische Personen des Privatrechts sind Unternehmen, Vereine oder Stiftungen. Zu den juristische Personen des öffentlichen Rechts zählen hingegen Kommunen oder Bundesländer. Sie haben oft spezielle Rechte und Pflichten. Zum Beispiel können sie Steuern erheben oder Gesetze erlassen.
Quasi-juristische Personen
Quasi-juristische Personen sind nicht vollständig als Rechtssubjekte anerkannt. Dazu zählen Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihre Rechtsfähigkeit beginnt nicht unbedingt mit der Eintragung in ein Register. Sie kann auch zum Beispiel durch einen Gesellschaftsvertrag entstehen.
Quasi-juristische Personen sind eingeschränkt rechtsfähig. Das heißt, sie haben nicht das volle Spektrum an Rechten und Pflichten wie juristische Personen. Zum Beispiel können sie nicht klagen oder verklagt werden.
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Neben den Rechtssubjekten gibt es auch Rechtsobjekte. Das sind Dinge oder Sachverhalte, die Gegenstand von Rechten und Pflichten sein können (§ 90 ff. BGB). Dazu zählen Immobilien, Fahrzeuge, Patente oder auch Tiere. Tiere gehören nach § 90a BGB eigentlich nicht mehr dazu, werden aber weiterhin wie Sachen behandelt.
Sie selbst haben keine eigenen Rechte und Pflichten. Zudem werden Rechtsobjekte von Rechtssubjekten „beherrscht“ bzw. „genutzt“. Zum Beispiel kann ein Mensch (Rechtssubjekt) das Eigentumsrecht an einem Auto (Rechtsobjekt) erwerben.
Rechtsfähigkeit
Jetzt kennst du die Bedeutung von Rechtssubjekten! Auch wenn die Rechtsfähigkeit mit der Geburt beginnt, gibt es dennoch ein paar Einschränkungen. Welche das sind, erfährst du in unserem Beitrag zur Rechtsfähigkeit.
Rechtssubjekte — häufigste Fragen
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Rechtssubjekte — häufigste Fragen
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Was ist der Unterschied zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten?Rechtssubjekte können im rechtlichen Sinn Träger von Rechten und Pflichten sein und am Rechtsverkehr teilnehmen, zum Beispiel Verträge abschließen oder verklagt werden. Rechtsobjekte sind dagegen Dinge oder Sachverhalte, auf die sich Rechte beziehen, etwa ein Auto oder eine Immobilie. So kann eine Person Eigentum an einem Auto haben.
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Was ist kein Rechtssubjekt?Kein Rechtssubjekt sind Rechtsobjekte, also Dinge oder Sachverhalte, die selbst keine eigenen Rechte und Pflichten haben. Dazu zählen zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge oder Patente. Auch Tiere sind keine Rechtssubjekte, weil sie nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sind.
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Wer ist nicht rechtsfähig?Nicht rechtsfähig ist, wer nicht als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt ist. Bei natürlichen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit erst mit der Vollendung der Geburt, deshalb ist ein ungeborenes Kind noch nicht rechtsfähig. Ein tot geborenes Kind erlangt ebenfalls keine Rechtsfähigkeit.
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Sind Tiere Rechtssubjekte oder Rechtsobjekte?Tiere sind Rechtsobjekte, weil sie keine eigenen Rechte und Pflichten haben. Nach § 90a BGB sind Tiere zwar „keine Sachen“, werden rechtlich aber weiterhin wie Sachen behandelt. Deshalb können Rechtssubjekte, also Menschen oder Organisationen, zum Beispiel Eigentum an einem Tier haben.
Zivilrecht verstehen
Rechtssubjekte sind ein Grundbegriff im Zivilrecht und gehören zu den wichtigsten Bausteinen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Du ordnest im Zivilrecht Fälle aus dem Alltag ein, zum Beispiel Verträge, Eigentum und Haftung. So erkennst du schneller, wer im Recht handeln kann und worauf sich Rechte beziehen. Weitere Videos dazu findest du in unserem Wirtschaftsbereich.